Die Kaltakquise ist nach wie vor sehr beliebt, doch wer sich für diese Form von Marketing entscheidet, der muss einige Regeln beachten. Es gibt ein Gesetz gegen Telefonverkauf und einige Richtlinien, die unbedingt zu berücksichtigen sind. Wer allerdings richtig an die Sache geht, der kann den Telefonverkauf als Marketinginstrument nutzen und seinem Unternehmen zu dauerhaftem Erfolg verhelfen.
Das Gesetz gegen den Telefonverkauf
Das sogenannte Gesetz „gegen unlauteren Wettbewerb“ schränkt die Möglichkeiten zur Kaltakquise ein. Es geht hier vor allen Dingen um Massnahmen, die den Kunden belästigen – diese sind verboten. Um sicherzustellen, dass Sie gegen dieses Gesetz nicht verstossen, wäre es sinnvoll, im Rahmen der Konzeption einen Anwalt für Wettbewerbsrecht zu kontaktieren. Der Experte weiss genau, welche Verbote und Richtlinien in Ihrem individuellen Fall gelten. Eine solche Beratung dauert durchschnittlich zwei Stunden und lohnt sich durchaus.
Kaltakquise – was ist laut Gesetz gegen den Telefonverkauf erlaubt und verboten?
Private Neukunden dürfen im Normalfall immer per E-Mail, Telefon und Fax kontaktiert werden. Allerdings nur dann, wenn diese dafür eine Erlaubnis erteilt haben. Etwa per Unterschrift. Unaufgeforderte Werbeanrufe und E-Mails sind wiederum verboten. Sofern Sie Adressen über einen spezialisierten Anbieter einkaufen, achten Sie darauf, dass die Adressaten eine Zustimmung für Werbung erteilt haben. Ansonsten sind die Adressen nicht zu gebrauchen.
Im B2B Bereich ist die Kaltakquise über Anrufe und E-Mails nicht erlaubt – es gibt allerdings eine Ausnahme. Der Gesetzgeber gibt vor, dass Sie ohne vorherige Einwilligung die Kunden kontaktieren dürfen, wenn sich davon ausgehen lässt, dass diese an Ihrem Angebot interessiert sein könnten. Dieses mutmassliche Interesse ist zum Beispiel dann gegeben, wenn ein Zusammenhang besteht. Das bedeutet, dass Sie einen Arzt kontaktieren dürfen, wenn Sie ein Programm anbieten, das speziell auf Ärzte zugeschnitten ist.
Übrigens besagt das Gesetz gegen Telefonverkauf, dass persönlich adressierte Briefe immer erlaubt sind. Es sei denn, dass der Adressat schon im Voraus dieser Form der Kontaktaufnahme widersprochen hat. In Sachen Telefonverkauf gibt es durchaus einige Tücken. Wenn Sie sich jedoch ausführlich informieren und einen Experten mit ins Boot holen, dann sind Sie stets auf der sicheren Seite und brauchen sich bezüglich irgendwelcher Gesetze keine Gedanken mehr machen.