Ist Telefonakquise bei Firmen erlaubt?

Die Telefonakquise bei Firmen erlaubt nicht alles. Daher ist es gut zu wissen, was Sie dürfen und was nicht, wie schon der Profi Callpiont.ch weiss. In meinem heutigen Blogbeitrag möchte ich Ihnen daher die Grundlagen der Telefonakquise im B2B (Business-to-Business) und im B2C (Business-to-Consumer) etwas näher erläutern. Dadurch können Sie effizientes Telefonmarketing in Ihrem Call Center betreiben, ohne dabei gegen rechtliche Paragraphen zu verstossen.

Bei der Telefonakquise im B2C Bereich handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Konsumenten/Kunden. Sie dürfen einen Neukunden nur dann kontaktieren, wenn er es Ihnen ausdrücklich genehmigt hat. Dies kann zum Beispiel durch eine Unterschrift bei einem Gewinnspiel oder an einem Messestand geschehen sein. Verboten sind Werbeanrufe, E-Mails oder Faxe ohne Erlaubnis! Sollten Sie die Daten potenzieller Kunden käuflich über einen Anbieter erwerben, muss der Adressat im Vorfeld zugestimmt haben, dass er für Werbemassnahmen kontaktiert werden darf.

Die Telefonakquise im B2B Bereich ist die Geschäftsbeziehung zwischen mindestens zwei Unternehmen. Hierfür gilt, dass unaufgeforderte Anrufe, E-Mails oder Faxe ebenfalls nicht erlaubt sind. Das Gesetz ist etwas schwammig, so dass eine Kontaktaufnahme mit Geschäftspartner die „mutmasslich“ an Ihren Angeboten interessiert sein können, von Ihnen durchgeführt werden darf.

 

Tipps für eine gelungene Telefonakquise

Grundsätzlich empfehle ich jedem Unternehmer, sich vor einer Telefonakquise von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Die gesetzlichen Richtlinien ändern sich stetig und sind zudem von Regionen her unterschiedlich.

Sie können mit den folgenden Tipps eine gelungene Telefonakquise in Ihrem Unternehmen starten:

1. Gute Laune! Eine Telefonakquise gelingt nur dann, wenn Sie freundlich und mit guter Laune das Gespräch führen. Haben Sie einen schlechten Tag, lassen Sie den Telefonhörer lieber liegen.

2. Keine Angst! Einen potenziellen Kunden über das Telefon zu kontaktieren und im besten Fall noch etwas zu verkaufen ist nicht jedermanns Sache. Haben Sie keine Angst. Mehr als ein Nein kann Sie nicht erwarten.

3. Kurz und knapp! Geben Sie dem Kunden kurze und knappe Informationen, die dennoch das Angebot beschreiben. Zu viel Gerede und Erklärungen führen häufig zum Desinteresse des Gesprächspartners.

4. Kundenorientiert arbeiten! Stellen Sie dem Kunden Fragen. Binden Sie ihn aktiv in das Telefongespräch mit ein, Zeigen Sie Interesse an ihm.

5. Bloss nichts persönlich nehmen! Viele Kunden empfinden Telefonakquise als Belästigung und reagieren dementsprechend genervt und unfreundlich. Nehmen Sie das auf keinen Fall persönlich!

6. Geduld mitbringen! Geduld heisst das Zauberwort. Sie sollten nicht damit rechnen direkt im ersten Gespräch Erfolge zu erzielen. Gut Ding braucht Weile…

Beachten Sie diese Tipps und halten sich zusätzlich an die rechtlichen Grundlangen, dann ist Telefonakquise bei Firmen erlaubt – jederzeit!

Ist Telefonakquise bei Firmen erlaubt?