Der Pikettdienst ist der Arbeit auf Abruf relativ ähnlich. Dennoch gibt es deutliche Unterschiede. Bei der Arbeit auf Abruf werden die Angestellten für ordentliche Arbeitseinsätze abgerufen, bei dem Pikettdienst handelt es sich hingegen überwiegend um ausserordentliche und nicht planbare Arbeitseinsätze. Die gesetzlichen Regelungen sind ebenfalls unterschiedlich und hier gibt es viele Punkte, die beachtet werden müssen. Es gibt zudem Differenzen zwischen den kantonalen Personalgesetzen, insofern sollten Sie sich in Sachen Pikettdienst gründlich informieren. Erfahren Sie, worum es sich genau handelt und was wirklich relevant ist.
Pikettdienst – was bedeutet das und worauf muss geachtet werden?
Pikettdienst wird unter anderem Bereitschaftsdienst genannt und gehört in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Im Grunde handelt es sich hierbei um Arbeit auf Abruf – aber nur für ausserordentliche Aufgaben, die im Voraus nicht planbar sind. Es gibt zur klassischen Arbeit auf Abruf mehrere Unterschiede – generell ist es eine vollkommen andere Vereinbarung. Diese spezielle Form von Bereitschaftsdienst unterscheidet sich sehr deutlich von den anderen Modellen, die gängig sind. Dementsprechend aufwendig sind die Regelungen. Neben der normalen Arbeit stellen sich Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen für kurzfristige Arbeitseinsätze zur Verfügung. Oftmals handelt es sich hierbei um Behebungen von Störungen oder Hilfeleistungen, die aufgrund von Notsituationen eintreten. Der Pikettdienst greift sogar dann, wenn Kontrollgänge anfallen oder andere Sonderereignisse, die der Arbeitgeber nicht planen kann.
In welchem Umfang wird der Pikettdienst entlohnt?
Es gibt verschiedene Regelungen, wie der Pikettdienst entlohnt wird. Ist der Angestellte im Kanton Zürich tätig, dann gilt beispielsweise der Pikettdienst nicht als echte Arbeitszeit. Dennoch wird er mit 2,75 Franken in der Stunde pro Präsenzdienst ausgeglichen. 1,60 Franken in der Stunde sind es, wenn es sich um reinen Bereitschaftsdienst handelt. Die Unterschiede sind jedoch elementar und werden oftmals individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind gut bedient, wenn sie sich vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages informieren und gegebenenfalls Recherchen anstellen.